Allgemeine Geschäftsbedingungen
NAHIC · Inhaberin Semra Vural · Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge von NAHIC mit privaten und gewerblichen Auftraggebern über Catering, Live-Cooking, Buffets, Speisenlieferungen und damit verbundene Leistungen. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Für regelmäßige Lieferungen können ergänzende Rahmenverträge geschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch die übereinstimmende Vereinbarung der Parteien, insbesondere die Annahme eines Angebots beziehungsweise eine Auftragsbestätigung, zustande. Leistungen, Mengen, Termine, Lieferort sowie zusätzliche Services ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen. Zusätzliche Leistungen werden nur nach Vereinbarung berechnet.
§ 3 Preise und Zahlungen
Es gelten die individuell vereinbarten Preise einschließlich ausgewiesener Steuern und Zusatzkosten. Bei verbindlicher Buchung wird grundsätzlich eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises fällig; sie wird vollständig angerechnet. Private Auftraggeber zahlen den Restbetrag spätestens drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn; maßgeblich ist der Zahlungseingang. Gewerbliche Auftraggeber erhalten nach Leistungserbringung eine Schlussrechnung über die verbleibenden 70 %, fällig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für laufende Speisenlieferungen können abweichende Abrechnungsintervalle vereinbart werden. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 4 Änderungen, Absagen und Kündigung
Änderungen von Leistungen und Bestellmengen bedürfen einer Vereinbarung. Für Änderungsanfragen können die im jeweiligen Angebot genannten Fristen gelten; ein Anspruch auf kostenfreie Reduzierung besteht nicht allein aufgrund einer Anfrage. Bei einer Absage oder Kündigung gelten die gesetzlichen Vergütungs-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzregeln sowie gegebenenfalls gesondert wirksam vereinbarte Stornobedingungen. Bereits geleistete Zahlungen werden mit bestehenden Ansprüchen verrechnet und ein Überschuss erstattet. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung und Durchführung
Leistungsort, Lieferzeit, erforderliche Ausstattung und weitere Bedingungen bestimmen sich nach dem Auftrag. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Voraussetzungen bereit, etwa Zugang und Zufahrt, geeignete Aufstellflächen und notwendige Versorgungsanschlüsse. Catering ist je nach Vereinbarung innen oder außen und mit oder ohne Zelt möglich. Bei Schwierigkeiten oder Verzögerungen informieren sich die Parteien möglichst unverzüglich. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 6 Lebensmittel und Übergabe
NAHIC ist für die ordnungsgemäße Herstellung, Aufbewahrung, den Transport und die Übergabe der Speisen nach den einschlägigen Vorschriften verantwortlich. Nach einer ordnungsgemäßen Übergabe beachtet der Auftraggeber die übermittelten Hinweise zu Lagerung, Kühlung, Warmhaltung und Verzehr, soweit diese Tätigkeiten vereinbarungsgemäß von ihm übernommen werden. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln, die schon bei der Übergabe vorlagen, bleiben unberührt. Erforderliche Allergeninformationen werden bereitgestellt.
§ 7 Leihmaterial
Überlassene Chafing Dishes, Warmhaltebehälter und weiteres Leihmaterial bleiben Eigentum von NAHIC. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung. Die Selbstabgabe am vereinbarten Standort ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Abholung kann gesondert vereinbart werden; ihr Preis wird vor Vertragsschluss mitgeteilt. Bei Verlust, Beschädigung und verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Ansprüche; normale Gebrauchsspuren stellen keine Beschädigung dar.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. NAHIC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NAHIC für andere Schäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für andere Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 9 Außergewöhnliche Ereignisse
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Leistung wesentlich erschweren oder verhindern, informieren sich die Parteien und versuchen, eine zumutbare Lösung zu vereinbaren. Die gesetzlichen Regeln zu Unmöglichkeit, Leistungsstörungen, Rückabwicklung und Vergütungsansprüchen bleiben maßgeblich.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Regelungen richtet sich nach dem Gesetz.